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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma:

Venture Peak GmbH

Geschäftsführer: Christian Hönick,

Gundelsheimer Straße 65

96052 Bamberg

Tel.: 089 23718595

service@bus-boxx.de

(im Folgenden Venture Peak GmbH genannt) gegenüber Verbrauchern

1. Allgemeines 1.1. Für Rechtsgeschäfte mit Venture Peak GmbH, insbesondere für alle Angebote und Verträge von Venture Peak GmbH, sind ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen maßgebend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich bestimmt ist und anerkannt wird. 1.2. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Das gilt auch für diese Schriftformklausel. 1.3. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote 2.1. Angebote von Venture Peak GmbH sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung unverbindlich und freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch diese Bestätigung von Venture Peak GmbH oder durch Ausführung des Auftrages zustande. 2.2. Angebote von Venture Peak GmbH erfolgen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Selbstbelieferung durch ihre Lieferanten, wobei Venture Peak GmbH für die sorgfältige Auswahl ihrer Lieferanten und die eigene Leistungsfähigkeit einsteht, und der grundsätzlichen Verfügbarkeit der Ware beim Hersteller. Letzteres gilt insbesondere für Ware, bei der typischerweise Chargen unterschieden werden. Venture Peak GmbH unterrichtet den Kunden binnen einer Woche ab Bekanntwerden von der fehlenden Liefermöglichkeit. Diese Unterrichtung gilt als leistungsbefreiender Rücktritt vom Vertrag, soweit die Nichtliefermöglichkeit nicht von Venture Peak GmbH zu vertreten ist. 2.3. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte und andere Waren- und Leistungsbeschreibungen in zu einem Angebot gehörenden Unterlagen sind, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, als nur annähernd angegeben zu verstehen. 2.4. Die Prüfung der Verwendbarkeit der Waren von Venture Peak GmbH vor Vertragsabschluss obliegt dem Kunden.

3. Preise 3.1. Die auf der Homepage von Venture Peak GmbH genannten Preise sind unverbindlich. Der Vertrag kommt nur zu dem Preis, den Venture Peak GmbH in seiner Auftragsbestätigung nennt, zustande. 3.2. Für Auszeichnungsfehler im eigenen Ladenlokal übernimmt Venture Peak GmbH keine Haftung. Der Vertrag kommt nur zu dem Preis zustande, der dem Kunden an der Kasse genannt wird.

4. Lieferung 4.1. Venture Peak GmbH liefert nach dem üblichen technischen Standard. Unwesentliche Abweichungen der gelieferten von der vereinbarten Ware, Abweichungen aufgrund von Änderung und/oder Verbesserung der Konstruktion, geringfügige Abweichungen in der Farbe oder Form bleiben Venture Peak GmbH vorbehalten und sind damit vertragsgerecht. 4.2. Venture Peak GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt. 4.3. Die Lieferung erfolgt ab Lager Venture Peak GmbH einschließlich Verpackung. Die Art der Verpackung ist Venture Peak GmbH überlassen. 4.4. Für Schäden aus Verzug oder Unmöglichkeit haftet Venture Peak GmbH nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung für entferntere oder Folgeschäden sowie bei höherer Gewalt entfällt. 4.5. Lieferfristen führen nur dann zur Anwendbarkeit der Rechtsfolge des § 323 Abs. 2 Ziffer 2 BGB (Entbehrlichkeit der Fristsetzung für einen Rücktritt) wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist. 4.6. Kann die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegangen ist. Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden. 4.7. Schuldet Venture Peak GmbH die Lieferung der Ware zum Kunden und/oder dessen Aufbau beim Kunden, ist der Kunde verpflichtet, einen barrierefreien Zugang zum Liefer- bzw. Aufstellort zu gewährleisten. Kosten für erforderlich werdende Hebebühnen, Lastenaufzüge oder Kräne gehen deshalb zu seinen Lasten.

5. Warenbeschaffenheit, Untersuchungs- und Rügepflicht 5.1. Venture Peak GmbH verpflichtet sich, alle Waren in handelsüblicher Weise fachgerecht bereitzustellen. Geschuldet ist Ware mittlerer Qualität und Güte. Textilien bestehen zum Teil aus Naturprodukten, handelsübliche kleinere Unregelmäßigkeiten in der Oberfläche, leichte Farbschattierungen, sowie geringfügige Unterschiede in der Länge der Nähte sind bei allen von Venture Peak GmbH gelieferten Textilprodukten als vertragsgerecht hinzunehmen. 5.2. Anwendungstechnische Beratung gibt Venture Peak GmbH nach bestem Wissen aufgrund ihrer Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Kunden nicht von den eigenen Prüfungen und Versuchen. 5.3. Der Kunde hat die Ware unverzüglich bei der Anlieferung zu untersuchen. Beanstandungen sichtbarer Mängel, der Menge und des Sortiments sind binnen 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei Venture Peak GmbH geltend zu machen und zu begründen. Durch sie wird der Kunde nicht von der Verpflichtung zur Zahlung entbunden. 5.4. Bei berechtigten Beanstandungen wird Venture Peak GmbH eventuelle Fehlmengen nachliefern und im Übrigen nach ihrer Wahl die Ware entweder nacharbeiten, Ersatzware liefern oder dem Kunden einen Preisnachlass einräumen. 5.5. Für Schäden, die durch Einhaltung der Prüfpflichten des Kunden hätten vermieden werden können, ist jede Haftung von Venture Peak GmbH ausgeschlossen. 5.6. Soweit Schäden trotz Einhaltung der Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden entstehen, haftet Venture Peak GmbH nur, wenn sie grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. In diesem Falle ist die Haftung auf den als Folge dieser Pflichtverletzung vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6. Höhere Gewalt 6.1. Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, unvorhersehbare Betriebs- und Verkehrsstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, Verfügungen von hoher Hand — auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen — sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien Venture Peak GmbH für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. 6.2. Solche Ereignisse berechtigen Venture Peak GmbH, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Kunde ein Recht auf Schadenersatz hat.

7. Zahlung und Aufrechnung/Zurückbehaltung 7.1. Die Preise gelten ab Geschäftslokal München brutto. 7.2. Die Rechnungen werden auf den Tag der Lieferung der Ware ausgestellt, sofern im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind sie – auch bei Teilleistungen – sofort ohne Abzug eingehend bei Venture Peak GmbH zahlbar. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Venture Peak GmbH über den Gegenwert frei verfügen kann. Gebühren, Diskont, Inkassospesen und sonstige Zahlungsnebenkosten gehen zu Lasten des Kunden. Venture Peak GmbH ist berechtigt, vom Kunden eine angemessene Anzahlung zu fordern. 7.3. Der Abzug von Skonti oder Rabatten ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unzulässig. 7.4. Zahlungen werden zunächst auf entstandene Mahnkosten, Zinsen und dann auf die älteste Schuld angerechnet. 7.5. Wesentliche Verschlechterung in der Kreditwürdigkeit des Kunden berechtigen Venture Peak GmbH, Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen zu verlangen. 7.6. Bei verspäteter Zahlung werden unter dem Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bis auf weiteres Verzugszinsen berechnet, die 5 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz liegen. 7.7. Kraft Gesetzes gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er Leistungen von Venture Peak GmbH nicht binnen 30 Tagen seit Zugang von Ware und Rechnung bezahlt. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Venture Peak GmbH berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten, ebenso bei wesentlicher Vermögensverschlechterung des Kunden nach Vertragsabschluss oder bei falschen Angaben über die Kreditwürdigkeit des Kunden bei Vertragsabschluss. In diesem Fall ist Venture Peak GmbH ferner berechtigt, etwa eingeräumte Zahlungsziele aufzukündigen und Ausgleich offener Rechnungen zu verlangen. 7.8. In keinem Fall ist der Kunde berechtigt, mit Gegenansprüchen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht an den Zahlungsmitteln auszuüben, es sei denn, seine Gegenforderung ist von Venture Peak GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Mit abgetretenen Forderungen darf überhaupt nicht aufgerechnet werden.

8. Schadenersatzansprüche bei Nichtabnahme der Ware 8.1. Bei Nichtabnahme der bestellten Ware oder bei Einbehalt der Ware wegen Zahlungsverzuges ist Venture Peak GmbH berechtigt, als pauschalierten Schaden 40% des Wertes schon beim Lieferanten in Arbeit befindlicher oder bereitgestellter Ware und 20% vom Wert des noch nicht abgerufenen Abschlussrestes zu fordern für entstandene Kosten, Rohwarenpreisrisiko und entgangenen Gewinn. Es steht dem Kunden frei, darzulegen und zu beweisen, dass der Schaden von Venture Peak GmbH niedriger ist. 8.2. Das Recht zum geltend machen weiteren Schadens ist Venture Peak GmbH durch vorstehende Klausel nicht abgeschnitten.

9. Eigentumsvorbehalt 9.1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware im Eigentum von Venture Peak GmbH. 9.2. Der Kunde ist berechtigt, die Ware selbst bestimmungsgemäß zu nutzen. Andere Verfügungen, insbesondere Weitergabe jeder Art, eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Überlassung an Dritte sind nicht gestattet. Von dritter Seite vorgenommene gerichtliche Pfändungen oder sonstige Beeinträchtigungen der Ware sind unverzüglich bei Venture Peak GmbH schriftlich unter Beifügung einer vollständigen Ablichtung des Pfändungsprotokolls und/oder sonstiger Belege anzuzeigen. Sofern Venture Peak GmbH die Ware wegen der Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung oder sonst unsachgemäßer Behandlung zurücknimmt, liegt hierin kein Rücktritt vom Vertrag. Dadurch entstehende Interventionskosten von Venture Peak GmbH gehen zu Lasten des Kunden. 9.3. Übersteigt der Wert der Venture Peak GmbH gegebenen Sicherung deren Gesamtforderungen um mehr als 20%, verpflichtet sich Venture Peak GmbH auf Verlangen des Kunden zur Freigabe vollständig bezahlter Ware nach Wahl von Venture Peak GmbH.

10. Rechte der Kunden bei Mängeln der Ware 10.1. Innerhalb von 2 Jahren nach Ablieferung der Neuware haftet Venture Peak GmbH dafür, dass die Ware frei von Mängeln ist, die die Tauglichkeit der Ware bei normaler Verwendung und Bedienung aufheben oder erheblich mindern. Fehler, die durch Abnutzung und/ oder Verschleiß entstehen, sind nicht erfasst, selbst, wenn diese Fehler innerhalb des ersten Jahres nach Lieferung auftreten. Ferner sind solche Fehler nicht erfasst, die – nicht auf das Verhalten von Venture Peak GmbH zurückgehend – durch unsachgemäße oder fehlerhafte Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme durch den Kunden oder einen Dritten, eigenmächtige Änderungen oder ähnliche, in der Sphäre des Kunden liegende Umstände verursacht werden. 10.2. Bei gebrauchter Ware einschließlich Vorführware gilt oben Nr. 9.1. mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist 1 Jahr beträgt. 10.3. Eine besondere Beschaffenheit der von Venture Peak GmbH verkauften Ware oder ihre Eignung für eine besondere Verwendung gilt nicht als vereinbart, es sei denn, dass von den Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich eine andere Übereinkunft getroffen worden ist. 10.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Bedienungs- und Pflegeanweisung für die Ware zu beachten und strikt zu befolgen. Für Schäden, die aus einer unsachgemäßen Benutzung oder Behandlung der Ware durch den Kunden herrühren, haftet Venture Peak GmbH nicht. 10.5. Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art müssen unverzüglich erfolgen. Insbesondere offensichtliche Mängel sind spätestens binnen 10 Tagen ab Übergabe der Ware schriftlich zu rügen. Bei unterlassener oder verspäteter Rüge sind Gewährleistungsansprüche gegen Venture Peak GmbH ausgeschlossen. 10.6. Ansprüche wegen Mängeln der Ware sind auf Nacherfüllung beschränkt, und zwar nach Wahl der Venture Peak GmbH auf das Recht der Nachbesserung und/oder Ersatzleistung. Venture Peak GmbH ist zu dieser Nacherfüllung eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird Venture Peak GmbH diese Möglichkeit verweigert, so ist Venture Peak GmbH insoweit von der Nachbesserung und von weiteren Mängelansprüchen befreit. Ein Recht zum Rücktritt oder zur Minderung hat der Kunde nur dann, wenn auch eine wiederholte Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung der Venture Peak GmbH fehlgeschlagen ist. 10.7. Ansprüche auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz gegen Venture Peak GmbH bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für entfernte und/oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. 10.8. Die Nacherfüllung und die sonstigen Mängelansprüche erstrecken sich nicht auf natürliche Abnützung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach Sinn und Zweck des Vertrages nicht vorausgesetzt sind, bzw. auf unsachgemäße Änderung oder Instandsetzungsmaßnahmen durch den Kunden zurückzuführen sind. 10.9. Die Vorschriften der §§ 478 und 479 BGB über die Rückgriffsansprüche bleiben unberührt mit der Maßgabe, dass Schadensersatz von Venture Peak GmbH nur geschuldet ist, wenn der Mangel auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Venture Peak GmbH beruht und /oder der Schaden in einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht.

11. Herstellergarantie 11.1. Venture Peak GmbH übernimmt über die gesetzliche Gewährleistung hinaus ausdrücklich die Herstellergarantie gegenüber dem Kunden nicht mit. Der Kunde hat damit in diesen Fällen ausschließlich einen Anspruch gegen den Hersteller im Rahmen und im Umfang der von diesem gewährten Herstellergarantie. 11.2. Die Herstellergarantie ist in vielen Fällen eingeschränkt und erfasst nur den Materialersatz. Der Kunde bleibt damit zur Bezahlung der Leistungen von Venture Peak GmbH im Garantiefall verpflichtet.

12. Haftung im Falle der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit 12.1. Im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch Venture Peak GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Venture Peak GmbH beruhen, gelten die vorstehend unter Ziffer 9 genannten Ausschluss- und Haftungsbegrenzungen nicht. 12.2. Gleiches gilt auch bei der Verletzung einer Kardinalspflicht aus dem Vertrag, sowie in Fällen gesetzlich vorgeschriebener zwingender Haftung.

13. Besondere Bedingungen beim Fernabsatz 13.1. Die nachfolgenden Bestimmungen zum Widerrufsrecht gelten ausschließlich dann, wenn sie von uns Ware im Rahmen von Fernabsatzgeschäften, also bspw. über das Internet, per Email, per Telefon, per Telefax oder postalisch erwerben, und nicht in unserem Ladengeschäft erworben haben. 13.2. Widerrufsrecht – Widerrufsbelehrung – Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Venture Peak GmbH Geschäftsführer: Christian Hönick, Gundelsheimer Straße 65 96052 Bamberg Tel.: 089 23718595 service@bus-boxx.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefon oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auf unserer Webseite [Online Widerrufsformular] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an Venture Peak GmbH. Filiale München Poinger Straße 2 85551 Kirchheim bei München zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Kunde die vom Verkäufer empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde dem Verkäufer insoweit Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Waren ausschließlich durch Prüfung der Ware verursacht wurde, wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehenden Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Kunde zu tragen. Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht zum Wertesatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Die Ware muss in einem einwandfreien Zustand und vollständig bei uns angeliefert werden. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen. Venture Peak GmbH wird den seitens des Kunden gezahlten Kaufpreis für alle Waren nach Rückerhalt und Prüfung der Ware abzüglich des vom Kunden zu leistenden Wertersatzes und abzüglich aller vom Kunden zu übernehmenden Transportkosten umgehend erstatten. – Ende der Widerrufsbelehrung – 13.2.2. Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (Spezialanfertigungen).

14. Anwendbares Recht 14.1. Die Rechtsbeziehungen zwischen der Venture Peak GmbH und Kunden unterliegen ausschließlich Deutschem Recht. Das internationale Kaufrecht findet keine Anwendung. 14.2. Änderungen, Ergänzungen, gänzliche oder teilweise Aufhebung aufgrund von Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für diese Klausel selbst. Mündliche Nebenabreden – auch solche vor Vertragsschluss – entfalten keine Wirkung.

15. Salvatorische Klausel 15.1. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages im Ganzen zur Folge. 15.2. An die Stelle der nichtigen Bestimmungen treten die rechtsgültigen Bestimmungen, welche die Vertragsparteien bei Kenntnis der Rechtslage zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter Berücksichtigung des Sinnes und des Zweckes dieser Geschäftsbedingungen getroffen hätten, um den erstrebten wirtschaftlichen Erfolg herbei zu führen. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

16. Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Ratenkauf by easyCredit (Geltungsbereich und Bedingungen unverändert, da hier die TeamBank AG als Vertragspartner für die Finanzierung auftritt und der Händler oben bereits als Venture Peak GmbH definiert wurde).

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